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Patientenverfügung
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Was ist überhaupt eine Patientenverfügung
und wie wird sie erstellt?
Eine Patientenverfügung ist die Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Oftmals steht dies in dem Zusammenhang mit der Verweigerung von lebensverlängernden Maßnahmen. Durch die Patientenverfügung bestimmt der spätere Patient, welche Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
Ergänzend stehen die Personen, die rechtliche und finanzielle Entscheidungen treffen sollen, in der Vorsorgevollmacht.
Unsere Vorgehensweise:
Wir stellen Ihnen den benötigten Fragenkatalog zur Erstellung Ihrer gewünschten Dokumente zur Verfügung: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung. Sie müssen lediglich den ausgefüllten Fragenkatalog in dem bereits frankierten Rückumschlag an uns senden. Diese Unterlagen erfassen wir in unserem Archiv und Sie erhalten von den Verfügungsexperten Ihre originalen Dokumente, auf der Grundlage anwaltlich erstellter Textelemente - ganz nach Ihren Wünschen.
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Wie funktionieren die Vorsorgedokumente
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Erstellt in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Arnold
Die Anwaltskanzlei Arnold beschäftigt sich seit 2003 mit dem Schwerpunktthema der Vorsorge. Hierzu zählen sowohl Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten als auch Sorgerechtsverfügungen.
Mit zwei Standorten (in Berlin und Dresden) und einem über 20 köpfigen Team betreut die Anwaltskanzlei Arnold deutschlandweit mehrere 1.000 Mandanten.
Rechtsanwalt Arnold selber hielt alleine im Jahr 2018 deutschlandweit über 50 Vorträge zu dem Bereich der Vorsorge, unter anderem in München, Frankfurt, Leipzig und Berlin.
Mit zwei Standorten (in Berlin und Dresden) und einem über 20 köpfigen Team betreut die Anwaltskanzlei Arnold deutschlandweit mehrere 1.000 Mandanten.
Rechtsanwalt Arnold selber hielt alleine im Jahr 2018 deutschlandweit über 50 Vorträge zu dem Bereich der Vorsorge, unter anderem in München, Frankfurt, Leipzig und Berlin.
Häufig gestellte Fragen
Eine Patientenverfügung ist die Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Oftmals steht dies in dem Zusammenhang mit der Verweigerung von lebensverlängernden Maßnahmen. Durch die Patientenverfügung bestimmt der spätere Patient welche Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
Wer nicht ewig an den Schläuchen liegen möchte, sollte in einer separat verfassten Patientenverfügung festlegen, wann die Lebenserhaltung durch Apparate, Schläuche und Behandlungen eingestellt werden soll. Dieses Dokument ist neben der Vorsorgevollmacht nötig, denn die Ärzte haben eine Behandlungspflicht „so lange es geht“.
Wer nicht ewig an den Schläuchen liegen möchte, sollte in einer separat verfassten Patientenverfügung festlegen, wann die Lebenserhaltung durch Apparate, Schläuche und Behandlungen eingestellt werden soll. Dieses Dokument ist neben der Vorsorgevollmacht nötig, denn die Ärzte haben eine Behandlungspflicht „so lange es geht“.
Sowohl die Bundesnotarkammer als auch die Bundesärztekammer haben deshalb empfohlen, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Eltern mit minderjährigen Kindern sollten zudem auch ihren Willen im Bezug auf die Sorge um ihre Kinder regeln.
Mit der Vorsorgevollmacht gibt man den Menschen volle Entscheidungsbefugnis, die im Fall meiner Geschäftsunfähigkeit für mich alle Entscheidungen treffen sollen. Die Vorsorgevollmacht sollte inhaltlich meinen Bevollmächtigten größtmögliche Gestaltungsspielräume in allen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und auch in medizinischen Belangen geben. Je weiter die Vollmacht gefasst ist, desto leichter haben es im Fall der Fälle die Bevollmächtigten. Wichtig ist auch, hier an die Enthaftung der Bevollmächtigten zu denken, damit die Menschen, die für den Bewusstlosen handeln, nicht später noch von Dritten für Fehler in Haftung genommen werden.
Die Vorsorgevollmacht richtet sich an die Bevollmächtigten, wohingegen sich die Patientenverfügung an die behandelnden Ärzte richtet.
Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigtem Rechte, die Patientenverfügung hingegen gibt den Ärzten Behandlungsverbote vor.
Die Vorsorgevollmacht bezieht sich inhaltlich auf alle Angelegenheiten z.B. rechtliche, finanzielle und medizinische Angelegenheiten (mit Ausnahme des Abschaltens), die Patientenverfügung hingegen bezieht sich auf das Abschalten bei aussichtloser Lebensprognose.
Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigtem Rechte, die Patientenverfügung hingegen gibt den Ärzten Behandlungsverbote vor.
Die Vorsorgevollmacht bezieht sich inhaltlich auf alle Angelegenheiten z.B. rechtliche, finanzielle und medizinische Angelegenheiten (mit Ausnahme des Abschaltens), die Patientenverfügung hingegen bezieht sich auf das Abschalten bei aussichtloser Lebensprognose.
Die Verfügungsexperten informieren Sie automatisch, wenn es eine relevante rechtliche Änderung in dem Bereich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Sorgerechtssverfügung gibt.
Durch unseren Aktualisierungsservice halten Sie Ihre Dokumente auf dem neusten Stand.
Die Formulierungen in unseren Dokumenten sind anwaltlich geprüft und werden laufend überwacht!
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Sie erhalten von den Verfügungsexperten Ihre individuelle Notfallkarte. Auf der Karte befinden sich die Daten zum Abruf Ihrer hinterlegten Notfalldokumente.
Getreu unserem Motto "setzen Sie Ihren Willen durch bevor es andere tun" sind Ihre Vorsorgedokumente weltweit online abrufbar.
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Die Laufzeit der Leistung beginnt ab Annahme des Antrags bei den Verfügungsexperten und ist begrenzt bis zum 31.12. des Folgejahres.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn dieser nicht fristgemäß gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn dieser nicht fristgemäß gekündigt wird.
Standardformulare und vorgefertigte Texte helfen in der Praxis wenig, weil die Akzeptanz dieser Dokumente in der Praxis um so geringer ist, je einfacher und standardisierter diese Texte verfasst wurden. Ein anwaltlich verfasstes Dokument dagegen erreicht oft viel eher, dass Dritte diese Dokumente anerkennen und den Willen des Bevollmächtigten befolgen.
Gerade Banken und Ärzte haben oft Bedenken gegen diese Standardtexte und befolgen den Willen des Bevollmächtigten dann nicht! Will man es also seinen Bevollmächtigten im Fall der Fälle leichter machen, sollten diese Dokumente anwaltlich oder notariell verfasst oder geprüft sein und dies auch für Dritte erkennbar sein.
Gerade Banken und Ärzte haben oft Bedenken gegen diese Standardtexte und befolgen den Willen des Bevollmächtigten dann nicht! Will man es also seinen Bevollmächtigten im Fall der Fälle leichter machen, sollten diese Dokumente anwaltlich oder notariell verfasst oder geprüft sein und dies auch für Dritte erkennbar sein.
Ja, die Verfügungsexperten stellen Ihnen Partnertarife mit interessanten Rabatten zur Verfügung.
Zum Beispiel ist das Top-Paket als Partnertarif mit einem Nachlass von über 15% versehen.
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